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   VGH Bayern, 07.11.2005 - 22 CS 05.2399   

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VGH Bayern, 07.11.2005 - 22 CS 05.2399 (https://dejure.org/2005,74195)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.11.2005 - 22 CS 05.2399 (https://dejure.org/2005,74195)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. November 2005 - 22 CS 05.2399 (https://dejure.org/2005,74195)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 23.08.2012 - 22 C 12.1418

    (Antrag auf Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung; Beachtlichkeit des Einwandes

    Auf die Beschwerde des Klägers hin stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 7. November 2005 (Az. 22 CS 05.2399 ) die aufschiebende Wirkung des gegen den Bescheid vom 23. Mai 2005 eingelegten Widerspruchs bis zum 31. Dezember 2005 unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen wieder her, da dem Kläger eine angemessene Zeit zur Umstellung seines Betriebs eingeräumt werden müsse.

    Rechtsanwalt K... habe trotz mehrmaliger Hinweise von seiner Seite die im Beschluss vom 7. November 2005 (a.a.O.) enthaltenen Vorschläge für eine Betriebsanpassung nicht akzeptiert und stattdessen den Prozess "weiter bezüglich der wasserrechtlichen Anordnung vorangetrieben".

    Aus dem Vorbringen im Rahmen des Erinnerungsverfahrens ergäben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die damaligen Bevollmächtigten des Klägers von seiner Seite erteilte Hinweise oder im Beschluss vom 7. November 2005 (a.a.O.) enthaltene Vorschläge ignoriert hätten.

    Zur Begründung seiner Erinnerung gegen diesen Beschluss wiederholte der Kläger im Wesentlichen seine Auffassung, es wäre Aufgabe seiner damaligen Bevollmächtigten gewesen, den Beschluss vom 7. November 2005 (a.a.O.) umzusetzen.

    Dass es schlechthin und in jeder Hinsicht unvertretbar sei, lässt sich schon deshalb nicht mit abschließender Verbindlichkeit behaupten, weil sich der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 7. November 2005 (a.a.O.) nicht auf eine bloße Interessenabwägung beschränkt, sondern auch Aussagen zur materiellen Rechtslage getätigt hat.

    Da sich im Beschluss vom 7. November 2005 (a.a.O., RdNr. 5) die Aussage findet, durch die bei den Akten befindlichen Fotoaufnahmen erscheine "tatsächlich widerlegt, dass der Betrieb des Antragstellers [d.h. des späteren Klägers] die Voraussetzungen zulässiger Freilandtierhaltung erfüllen könnte", erscheint es auch nicht von vornherein ausgeschlossen, die Auffassung zu vertreten, der Verwaltungsgerichtshof habe bereits damals zum Ausdruck gebracht, auch auf derjenigen Betriebsfläche des Klägers, auf die sich der Bescheid vom 13. April 2007 bezog, sei eine Freiland-Gänsehaltung nicht (unbeschränkt) zulässig.

  • VG Würzburg, 10.06.2008 - W 4 K 08.2

    Wasserrechtliche Anordnungen; Wasserschutzgebiet; Gänsehaltung; Festlegung

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof änderte mit Beschluss vom 7. November 2005 (Nr. 22 CS 05.2399) diesen Beschluss ab und stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen den Bescheid des Landratsamtes Miltenberg vom 23. Mai 2005 für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2005 wieder her.

    Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Anordnung werde auf die Beschlüsse des Bayer. Verwaltungsgerichts Würzburg vom 10. August 2005 (Nr. W 4 S 05.698) und des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 7. November 2005 (Nr. 22 CS 05.2399) Bezug genommen.

  • VG Würzburg, 23.05.2012 - W 4 M 12.336

    Erinnerung gegen Vergütungsfestsetzung

    Der Kläger hat zwar mit dem Einwand der Schlechterfüllung einen Einwand außerhalb des Gebührenrechts erhoben, wenn er vorbringt, dass sein Bevollmächtigter den Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 7. November 2005 (Az.: 22 CS 05.2399) nicht umgesetzt habe und stattdessen das Hauptsacheverfahren weiterbetrieben und dabei seine Hinweise nicht beachtet habe.

    Die zur Geltendmachung der Schlechterfüllung vertretene grundlegende Auffassung des Klägers, sein Rechtsanwalt hätte die im Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 7. November 2005 (Az.: 22 CS 05.2399) getroffenen Hinweise zur Anpassung seines Betriebs umsetzen müssen, dies aber nicht getan, vielmehr das Hauptsacheverfahren weiterbetrieben, so dass ihm durch die Honorarforderung ein Schaden entstanden sei, ist schon im Ansatz abwegig.

  • VGH Bayern, 16.11.2009 - 22 ZB 08.2165

    Wasserrechtliche Anordnungen; Freiland-Gänsehaltung; Umsetzung von Verboten einer

    Streitwert: § 39 Abs. 1, § 47 Abs. 3, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 3 GKG; Nr. 54.2 des Streitwertkatalogs 2004 (vgl. auch BayVGH vom 7.11.2005 Az. 22 CS 05.2399).
  • VGH Bayern, 19.08.2013 - 21 ZB 13.1097

    Landwirtschaftsrecht/Gänsehaltung; Betriebsprämie; Kürzung der Betriebsprämie um

    Soweit der Kläger meint, es ergeben sich ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, weil das Verwaltungsgericht den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. November 2005 (Az. 22 CS 05.2399) nicht ausreichend beachtet habe, trifft das nicht zu.
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